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Handwerk & Industrie
Impressum

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Angebote und Preise
1. Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Etwaige Erhöhung der Tariflöhne, Materialpreise, öffentlichen Abgaben und Preise der Vorlieferanten können wir auch nach Auftragsbestätigung dem Besteller berechnen.
3. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung sind unsere Lieferungen mit Empfang der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unberechtigte Abzüge
werden von uns nachgefordert.
4. Bei verspäteter Zahlung werden fällige Beträge mit 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens
bleibt uns vorbehalten.


II. Lieferung und Gefahrtragung
1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Berechnung einer Frachtpauschale laut aktueller Frachtkostenliste frei Baustelle, soweit feste Wege vorhanden sind, jedoch ohne Abladeverpflichtung.
Sind unsere Mitarbeiter (z.B. Fahrer) beim Abladen bzw. Einlagern behilflich, handeln diese auf das Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.
2. Unsere Lieferfristen, -termine und -zeiten gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind. Nur in diesem Falle hat der Besteller das
Recht, uns mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche als Lieferverzug
stehen ihm nicht zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen seines etwaigen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens.
3. Wir sind zu Teillieferungen und zur gesonderten Berechnung dieser Teillieferung berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn wir zu einer vollständigen Lieferung nicht in der Lage
sind, es sei denn, dass zusammengehörende Gegenstände bestellt sind, so dass dem Besteller die Abnahme einer Teillieferung unzumutbar ist.
4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
5. Unsere Mitarbeiter sind bei Lieferungen, die sofort zur Zahlung fällig sind, inkassoberechtigt.

 


 

III. Gewährleistung
1. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf weder
bearbeitet noch eingebaut werden. Mängelrügen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung uns gegenüber anzuzeigen. Die Gewährleistungsrechte
verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung.
2. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kommen wir nicht innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge dieser
Verpflichtung nach, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
3. Ausgeschlossen sind alle Schadensersatzansprüche des Bestellers, welche durch die mangelhafte Lieferung oder Ersatzlieferung entstehen oder im Zusammenhang mit
der Lieferung oder Nachlieferung von uns oder unseren Hilfspersonen fahrlässig verursacht werden.
4. Können wir bei unseren Vorlieferern hinsichtlich zurecht geltend gemachter Mängel über die in III. Ziffer II bis 3 gewährten Gewährleistungen hinaus Ersatz erlangen, so
sind wir bereit, den erlangten Ersatz an den Käufer weiterzugeben.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Kaufgegenständen bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor, auch soweit es
sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt oder der Besteller Zahlungen auf bestimmte Kaufpreisforderungen leistet.
2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware außer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht verfügen. Soweit er die Ware bestimmungsgemäß einbaut oder verarbeitet,
erhalten wir sicherheitshalber Miteigentum an der hergestellten Sache, und zwar im Verhältnis ihres Wertes zum Wert der gelieferten Waren.
3. Im Falle des Eigentumsübergangs an Dritte tritt der Käufer schon jetzt alle Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Forderungen
an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen.
4. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware abzuwehren und uns unverzüglich hierauf hinzuweisen.
5. Alle durch eine Intervention oder ein Inkasso uns entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
 

V. Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Dem Käufer steht wegen seiner etwaige
n Ansprüche ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber unserem Kaufpreisanspruch nicht zu.
 

VI. Schlußbestimmungen und Gerichtsstand
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer aufgrund eigener Einkaufsbedingungen bestellt hat.
2. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen und sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner ihrer Bestimmungengültig.
4. Erfüllungsort für beide Teile ist 67806 Rockenhausen; dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
5. Als Gerichtsstand für folgende Sonderfälle wird ebenfalls das für 67806 Rockenhausen dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht vereinbart: a) wenn der Besteller
seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist; b) generell bei
allen Vertragspartnern im Mahnverfahren.

 

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